Das Schöffengericht zu Montabaur beurkundet den Verkauf benannter Grundflächen von Seiten benannter Grundbesitzer zu Montabaur an Erzbischof Johann Hugo von Trier, der bei Gelegenheit der Erneuerung und Verbesserung seines Residenzschlosses Montabaur mit diesen Grundstücken auch den dazugehörigen Tiergarten vergrößern will.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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