Die Bewirtschaftung der herrschaftlichen Waldungen, und zwar: die jährlichen sowohl, als außerordentlichen Holzhiebe, Holzausteilungen, Holzabstiche, 2.) insbesondere b.) die Holzausteilungen, Holzabgaben an die Hofhaltung sowohl, als an andere herrschaftliche Verwaltungen, sowie an die fürstlichen Diener, städtischen Amtsdiener und desgleichen Beiführen der Hof- und Diener-Holz-Fuhren, Akkorde, A.) im Rentamtsbezirk Langenburg, B.) im Rentamtsbezirk Weikersheim.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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