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Strafsache gegen Henrich Schenckinck.
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Enthält: Der Angeklagte gibt zu, den Höker und Bierzapfer Herman Elbertz (Elbertinck) verwundet zu haben, behauptet aber, dieser sei nicht infolge der Verletzung gestorben; Elbertz sei 10 Wochen lang wieder umhergelaufen, dann aber an der französischen Krankheit gestorben. Als Zeugen werden durch den Ratsherrn Henrich Bisping im Beisein des Stadtsekretärs Franz von Werne und des Gerichtsschreibers Konrad Bokelman vernommen der Wundarzt Johan Ernst und dessen Frau Maria, die Witwe Herman Elbertz, geb. Else Stelle, deren Schwester Barbara Stelle und deren Magd Margarete Weppermann, der Bauer Reinert Stelle, Reineke Vogt und Tuchscherer Aegidius Groninck. Für das Verhör der Zeugen reicht der Gerichtsdiener Johan Schenckel namens des Rats Fragstücke ein. Urteil vom 6. Mai 1552. Der Rat nimmt an, dass Elbertz an den Pocken gestorben ist, bestraft daher den Angeklagten nur mit 10 Thalern. Der Angeklagte schwört Urfehde und wird entlassen; Bürgschaft leisten Gerhard Leisting und Johan Holtebuer. Erwähnt werden Hermann Schenckinck; Jasper Reckener; Johan von Ascheberg, Jasper Regelke.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.