Anspruch auf ungeteilten Besitz des Nachlasses des Wilhelm Cremer. Dieser hatte aus zwei Ehen elf Kinder, die er alle überlebte, und zwei Enkel, nämlich Johanna Margaretha Cremer, Tochter der Eheleute Johann Simon und Anna Margaretha, und den Appellanten, einen Sohn seiner Tochter Elisabeth Magdalena. Wilhelm Cremer hatte für den Fall, daß seine beiden Enkel kinderlos sterben sollten, festgelegt, daß sein Vermögen zum Bau einer Kirche für die Jesuiten in Jülich verwendet werden solle. Sollte aber ein Enkelkind sterben, dann sollte das Überlebende alles erhalten, und die Jesuiten nichts. Als er am 30. April 1719 starb, wurde sein Nachlaß seiner Schwiegertochter Anna Margaretha zur Verwaltung übertragen, da der Appellant noch minderjährig war. Nach dem Tod ihrer Tochter Johanna Margaretha behielt Anna Margaretha Cremer die Verwaltung der Güter in Händen, ohne eine Abrechnung abzulegen. In ihrem Testament setzte sie Anna Margaretha Gerhauser, Witwe Blumhoffer, zu ihrer Universalerbin (abzüglich einiger Legate) ein und bestimmte als Testamentsvollstrecker den am 2. November 1734 verstorbenen Chordekan des Kapitels in Jülich, Jakob von Hallberg, und den Hofrat Lic. Gülich, die nach ihrem Tod (9. Okt. 1732) dem Appellanten sein angebliches Erbe verweigerten. In der Folge seien die Güter der Anna Margaretha Cremer mit denen des Wilhelm Cremer vermischt worden, was von appellatischer Seite bestritten wird.