Friedberg, Burg: Kaiser Ludwig gebietet Burggraf, Burgmannen und Baumeistern der Burg Friedberg, daß ihr Gesetz, wonach kein Burgmann den Knecht oder Diener des anderen schlagen soll, er werde dann dazu verurteilt, nicht gelten soll, wenn der Burggraf, der Baumeister oder wem sie den Wildbann bei der Reichsstadt Friedberg übergeben jemanden in diesem Wildbann schlagen oder züchtigen.

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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