Wilhelm von Bernsaw, Herr zum Hardenberg, bezeugt, daß im Jahre 1551 Georg Niederhoff, Henrich Funckenbergh, Johan in der Liembeck und Johan zu Balckhausen samt Ehefrauen, die alle verstorben sind, durch den + Christoffer vom Vittinckhoff gen. Scheele zu Altendorf für die Kinder der + Eheleute Heintgen und Catharina zu Schmerlingk, in der Herrlichkeit Hardenberg gelegen, erreicht hatten, daß diese bei Johan Pege, Richter in Essen, ein Darlehn von 200 Talern, mit 10 Talern jährlich zu Martini verzinslich, aufnehmen konnten, wofür die gen. Vormünder drei Güter im Gericht Rellinghausen, nämlich thom Holte, Berckhuiß und thom Stade zum Unterpfand gestellt haben. Zu ihrer Sicherheit war ihnen das Gut Schmerlingk gesetzt worden. Als der + Vater des Ausstellers das Gut käuflich erworben hatte, haben dieser und der Aussteller die 10 Taler jährlich gezahlt, was der Aussteller auch weiter zu tun verspricht. Die Ablösung ist auf St. Andreas oder 8 Tage vorher oder nachher möglich. Siegler: der Aussteller. Unterschrift des Ausstellers angekündigt, jedoch nicht vollzogen. Actum et datum [...] 1590 [...] am 24. Tag Monats Januarii

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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