Kurfürst Philipp von der Pfalz verleiht seinem Marschall Erkinger von Rodenstein, den er täglich zu seinen Geschäften benötigt und damit er zur besseren Verfügung näher sei, den Wohnsitz (sesse) im Schloss Strahlenberg. Erkinger mag diesen nach seinem Bedarf gebrauchen und soll das Schloss mit Hut und Wacht wohl versehen. Er soll einen Keller einsetzen, der die Güter instand hält, die Einkünfte einbringt und diese auf Ansinnen des Pfalzgrafen, dem er verpflichtet wird, ausrichtet und darüber Rechnung ablegt. Von den Gefällen des Schlosses will Kurfürst Philipp dem Erkinger jährlich zu Mariä Lichtmess [02.02] 16 Gulden, 35 Malter Korn, 3 Fuder Wein, 2 Wagen mit Heu und 300 Gebinde Stroh ausrichten. Darüber hinaus mag Erkinger den Schlossgarten gebrauchen und es sollen ihm Heu und Öhmd von der "breid wiesen" zustehen. Die von Schriesheim sollen ihn gemäß altem Herkommen zu seinem Bedarf mit Holz versorgen. Der Vertrag soll bis auf Widerruf des Pfalzgrafen oder seiner Erben gelten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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