Festlegungen und Informationen des Amtes für Nationale Sicherheit (AfNS) und des Bezirksamtes Gera zur Umstrukturierung, Aktenvernichtung und Auflösung des MfS
Vollständigen Titel anzeigen
BArch MfS BV Gera AG XXII/552
Gra AG XXII 552
BArch MfS BV Gera AG XXII BV Gera, Arbeitsgruppe XXII
BV Gera, Arbeitsgruppe XXII >> Arbeitsgruppe XXII (Terrorabwehr), MfS-Bezirksverwaltung Gera, Teil 1: Sachakten >> AG XXII, MfS-BV Gera >> 1 Leitung und Planung >> 1.1 Arbeitsplanung und Berichte
Nov. 1989 – Jan. 1990
Enthält u.a.:
Telegramme zur aktuellen Lage mit Dringlichkeit "Luft": Rechtfertigung von Postkontrollen, Gültigkeit dienstlicher Bestimmungen sowie Verfahrensweise bei Vorwürfen von Amtsmissbrauch und Korruption. – Fernschreiben zur Aufhebung von Reisesperren. – Anweisungen zur Verlagerung und Vernichtung von Akten: "Reduzierung" registrierter Vorgänge, Verlagerung von IM-Akten der Kreisämter in die Bezirksämter, Vernichtung von Karteikarten und von Informationsmaterial, Argumentationshilfen zur Aktenvernichtung, Festlegung des Oberst Seidel vom 5.12.1989 zum Einsatz von Kontrolloffizieren am Objekteingang der BV Gera zur Verhinderung der illegalen Verbringung von Dokumenten. – Verhinderung von Angriffen gegen Mitarbeiter des AfNS. – Festlegungen für die Handlungsfähigkeit der "Territorialen Spezifischen Kräfte" (TSK). – Fernschreiben über das Eindringen von Bürgern in Objekte des AfNS, 05.12.1989 (S. 55 f.). – Soziale Sicherstellung und Entlassung der Mitarbeiter des MfS/AfNS. – Wechsel der Leitung des Bezirksamtes Gera. – Telegramm vom "Kollektiv" des Bezirksamtes für Nationale Sicherheit Gera (ehem. BV Gera) vom 9.12.1989 mit dem politischen "Aufruf zum Handeln". – Übergabeprotokolle für die Waffenschränke der AG XXII.
Telegramme zur aktuellen Lage mit Dringlichkeit "Luft": Rechtfertigung von Postkontrollen, Gültigkeit dienstlicher Bestimmungen sowie Verfahrensweise bei Vorwürfen von Amtsmissbrauch und Korruption. – Fernschreiben zur Aufhebung von Reisesperren. – Anweisungen zur Verlagerung und Vernichtung von Akten: "Reduzierung" registrierter Vorgänge, Verlagerung von IM-Akten der Kreisämter in die Bezirksämter, Vernichtung von Karteikarten und von Informationsmaterial, Argumentationshilfen zur Aktenvernichtung, Festlegung des Oberst Seidel vom 5.12.1989 zum Einsatz von Kontrolloffizieren am Objekteingang der BV Gera zur Verhinderung der illegalen Verbringung von Dokumenten. – Verhinderung von Angriffen gegen Mitarbeiter des AfNS. – Festlegungen für die Handlungsfähigkeit der "Territorialen Spezifischen Kräfte" (TSK). – Fernschreiben über das Eindringen von Bürgern in Objekte des AfNS, 05.12.1989 (S. 55 f.). – Soziale Sicherstellung und Entlassung der Mitarbeiter des MfS/AfNS. – Wechsel der Leitung des Bezirksamtes Gera. – Telegramm vom "Kollektiv" des Bezirksamtes für Nationale Sicherheit Gera (ehem. BV Gera) vom 9.12.1989 mit dem politischen "Aufruf zum Handeln". – Übergabeprotokolle für die Waffenschränke der AG XXII.
Akte
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 13:07 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Bundesarchiv (Archivtektonik)
- Deutsche Demokratische Republik mit sowjetischer Besatzungszone (1945-1990) (Tektonik)
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- Diensteinheiten innerhalb der BV Gera (Tektonik)
- BV Gera, Arbeitsgruppe XXII (Bestand)
- Arbeitsgruppe XXII (Terrorabwehr), MfS-Bezirksverwaltung Gera, Teil 1: Sachakten (Gliederung)
- AG XXII, MfS-BV Gera (Gliederung)
- 1 Leitung und Planung (Gliederung)
- 1.1 Arbeitsplanung und Berichte (Gliederung)