Abt, Dekan und Kapitel des Klosters Fulda, Äbtissin und Konvent des Klosters Thulba, Dekan und Kapitel des Domstifts zu Würzburg sowie Dekan und Kapitel des Stifts Haug in Würzburg legen ihre Streitigkeiten über den Bezug der Zehnten in Hammelburg und einigen Orten der Umgebung durch ihre Abgesandten auf einem Tag in Karlstadt vertraglich bei. Künftig erhalten die beiden Klöster zwei Drittel der Wein- und ein Drittel der Getreidezehnten in den genannten Orten, die beiden Stifte ein Drittel der Wein- und zwei Drittel der Getreidezehnten. Ausgenommen sind die besonderen Zehnten des Klosters Thulba zu Obererthal und Frankenbrunn. Vom Kleinzehnt zu Hammelburg erhalten die Klöster ein Drittel, die beiden Stifte zwei Drittel. Bestehende Verpflichtungen zur Zuchttierhaltung werden unter den Vertragspartnern aufgeteilt.

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Staatsarchiv Würzburg