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Testament des Wessel Leverinck (Bergstraße) vom 14. Oktober 1630, verkündet am 29. Oktober 1630.
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Enthält: Als Erben werden eingesetzt seine Kinder Johan (im Franziskanerorden) und Agnes Leverinck. Zeugen: Prokurator Gerhard Berninck, Crischinus [?] Wenneker. Von Rats wegen: Lic. Dietrich Kerckhoff.