Dr. Ulrich Krafft, Pfarrer zu Ulm, verfasst "bey guter vernunft, wiewol kranckem leib", in Anwesenheit des Ulmer Stadtschreibers und Notars Konrad Aitinger, sein Testament, zu dessen Vollstreckern er seine Vettern Hans Krafft, Bürgermeister zu Ulm, und Eberhard Krafft, Rat und Bürger zu Ulm, ernennt. Es enthält folgende Bestimmungen: 1) Bestattung seines Leichnams in der Pfarrkirche zu Ulm, wo es deren Pflegern am besten geeignet erscheint und wie es bei seinen Vorgängern üblich war. 2) Stiftung seiner "Heiligtümer" [Reliquien] an die Ulmer Pfarrkirche, zu deren Aufbewahrung aus seinem nicht anders vermachten Silbergeschirr ein silbernes "Bild" [Reliquiar?] des Hl. Hieroymus angefertigt werden soll. 3) Stiftung eines grünen Messornats, eines weiten Rocks und eines Mantels für den Gottesdienst in der Ulmer Pfarrkirche. 4) Bischof Hugo (Haug) von Konstanz erhält zum als Erinnerung Kraffts vergoldeten und verdeckelten Silberbecher mit dem Wappen im Deckel. 5) Die Barfüsser [Franziskaner] zu Ulm erhalten 10 fl. und zwei Fass Esslinger Rotweins aus Kraffts Keller für das Gebet zu seinem Seelenheil. 6) Die Prediger [Dominikaner] erhalten für den selben Zweck 5 fl. 7) Ebenso die Chorherren des Wengenstifts. 8) Ebenso die Priester des Deutschordenshauses für 2 fl. 9) Ebenso die Priester des Konvents zu Oettingen für 10 fl. 10) Ebenso die Mönche des Klosters Wiblingen für 10 fl. 11) Ebenso der Konvent des Klosters Blaubeuren für 10 fl. 12) Ebenso der Konvent des Klosters Söflingen. 13) Ebenso die armen Engelschwestern [Terziarinnen] beim Hirschbad für 50 fl. 14) Ebenso sein Beichtvater Johannes Busion für 10 fl. 15) 2 fl. für Hans Wernerin und für jeden seiner Knechte 1 fl. 16) 50 fl. an die Karthäuser zu Buxheim für einen Jahrtag. 17) Ebenso 50 fl. an die Karthäuser zu Freiburg im Breisgau. 18) 5 fl. und seine Alltagskleidung für seinen Knaben Peter Burkhard, der ihm gedient hatte. 18) 4 fl. an seine Untermagd Elisabeth Münderlin in die Karthause zu Basel. 19) Seine fünf Helfer erhalten ihre Betten mit allem Zubehör. 19) Eine jährliche gemeinsame Rente von 20 fl. für seinen Keller Hans Schmid, seinen Knecht Hans Michel und seine Köchin Christina Stöcklin. 20) Stiftung seiner Bücher in die Bücherei (liberey), die der Ulmer Rat auf sein Ansuchen hin einrichten wird, damit Kraffts Nachfolger sowie andere Priester der Pfarrkirche diese nutzen können. 21) Stiftung von 100 fl. für diese Bücherei. 22) An einem [1504] an Herzog Ulrich von Württemberg und die Stadt Tübingen vergebenen Kredit über 2000 fl., die jährlich 100 fl. Zins erbringen, wird das Kloster Heggbach (Höppach) mit 200 fl., in dem zwei seiner Schwestern leben, beteiligt. 22) Vom selben Kredit erhalten seine Schwester Sabine Krafft, ihr Ehemann Wilhelm Besserer und ihre Kinder einen Anteil von 300 fl. 23) Vom selben Kredit gehen 700 fl. an seinen Bruder Dr. Anton Krafft, der davon - sollte er ohne Erben sterben - eine Studienstiftung für die Krafft zu Ulm einrichten soll, wozu Dr. Ulrich nochmals 100 fl. gibt. 24) Die übrigen 800 fl. des Kredits erhält seine Schwester Veronika Krafft mit ihrem Mann Jakob Gienger und ihren Kindern. 25) Sein Hausrat, sofern nicht andersweitig vermacht, soll in drei Teile geteilt und jedem seiner Geschwister (Dr. Anton, Sabine und Veronika Krafft) als Haupterben gegeben werden. Jedoch sollen Veronika und ihr Mann die größten Betten erben. 26) Seine Vettern und Testamentsvollstrecker Hans und Eberhard Krafft erhalten als Dank für ihre Mühe je eine silberne Schale. 27) Was nun noch vom Erbe übrigbleibe, soll an den allgemeinen Ulmer Bettelsäckel und die armen Leute gehen. 28) Für den Fall, dass einer der Testamentsvollstrecker vor ihm stürbe, soll der übrige Vollstrecker einen Kollegen nach seinem Belieben auswählen. 29) Mögliche vorhandene Ausstände sollen nach seinem Tod beglichen, insbesondere Dr. Johannes Myner, Arzt zu Ulm, für seine bislang geleistete Arbeit belohnt werden. Abschließendes Notariatsinstrumet des Konrad Aitinger (Aytinger)

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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