Graf Philipp von Hanau-Münzenberg ernennt den Crafft von Elkerhusen Amtmann und Johann Geyse Keller zu Windecken zu Kommissaren behufs Übergabe des an ihn verpfändet gewesenen und nun einzulösenden Viertels an Bingenheim und der Fuldischen Mark an den Grafen Philipp von Nassau-Saarbrücken.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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