Bruder Hans Lantz, Propst zu Hofen, verleiht Anna Lippin, Witwe des Hans Geßler ("Gäßler") zu dem Seemoos, und ihren Erben das Gut daselbst, das bisher ihr verstorbener Ehemann innehatte. Die Beliehenen müssen das Gut in gutem Zustand halten und persönlich besitzen. Sie dürfen nichts verkaufen oder versetzen, auch nichts ausreuten und "berhafte" Bäume nicht fällen. Wer Huber ist und das Gut nutzt, reicht jährlich zu Martini 1 lb 1 ß d sowie 3 ß d für den kleinen Zehnten. Bei Verletzung der Leihebedingungen fällt das Gut heim. Es muß dann mit Dritteil und Heurichte zurückgelassen werden. Der Propst kann den Kleinzehnten auch selbst einziehen, dann werden die 3 ß nicht fällig. Bei Amtsantritt eines neuen Propstes muß das Gut innerhalb eines Monats gegen Zahlung von 2 fl rh neu empfangen werden.
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Bruder Hans Lantz, Propst zu Hofen, verleiht Anna Lippin, Witwe des Hans Geßler ("Gäßler") zu dem Seemoos, und ihren Erben das Gut daselbst, das bisher ihr verstorbener Ehemann innehatte. Die Beliehenen müssen das Gut in gutem Zustand halten und persönlich besitzen. Sie dürfen nichts verkaufen oder versetzen, auch nichts ausreuten und "berhafte" Bäume nicht fällen. Wer Huber ist und das Gut nutzt, reicht jährlich zu Martini 1 lb 1 ß d sowie 3 ß d für den kleinen Zehnten. Bei Verletzung der Leihebedingungen fällt das Gut heim. Es muß dann mit Dritteil und Heurichte zurückgelassen werden. Der Propst kann den Kleinzehnten auch selbst einziehen, dann werden die 3 ß nicht fällig. Bei Amtsantritt eines neuen Propstes muß das Gut innerhalb eines Monats gegen Zahlung von 2 fl rh neu empfangen werden.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I U 534
B 522 II U 0444
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I >> Urkunden
1485 September 14 (an des hailigen Krütz tag am herbst)
26 x 39,1 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Bruder Hans Lantz, Propst zu Hofen
Empfänger: Anna Lippin, Witwe des Hans Gäsler zu dem Seemoos
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Vermerke: Beiliegender Zettel mit Aufstellung der Geld- und Hühnerzinsen des Guts der Anna Lippin, deren Lehen "marck recht" ist.
Empfänger: Anna Lippin, Witwe des Hans Gäsler zu dem Seemoos
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Vermerke: Beiliegender Zettel mit Aufstellung der Geld- und Hühnerzinsen des Guts der Anna Lippin, deren Lehen "marck recht" ist.
Gäßler, Anna
Gäßler, Hans
Geßler, Anna
Geßler, Hans
Hofen, Johannes Lantz; Propst
Lantz, Johannes s. Hofen
Lipp, Anna
Seemoos : Friedrichshafen FN
Seemoos : Friedrichshafen FN; Einwohner
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:21 MEZ
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