Vertrag, abgeschlossen vor dem großherzoglichen Amtsrevisorat Baden, Notariatsdistrikt Baden, Notar Friedrich Walter, zwischen Freifrau Franziska von Böcklin geborene Freiin von Gemmingen-Hornberg, begleitet von ihrem Gatten, dem Freiherrn Friedrich von Böcklin, Grundherrn zu Rust, einerseits, Freiherrn Ludwig von Edelsheim in Karlsruhe als Bevollmächtigtem der Charlotte, Freifrau von Gemmingen-Hornberg geborene Freiin von Horneck, wohnhaft in Neckarzimmern, derzeit in Beihingen bei Ludwigsburg, und Friderika Freifrau von Edelsheim geboren Freiin von Gemmingen-Hornberg, Witwe, wohnhaft in Karlsruhe, andererseits, in Anwesenheit der Zeugen August, Freiherr von Gemmingen, großherzoglich Badischem Kammerherrn , und Johann Essenwein, Ratsdiener, beide hier wohnhaft. Freifrau von Böcklin erklärt, dass sie, mit Zustimmung ihres Gatten, zur Tilgung einer von den beiden Freifrauen von Gemmingen und von Edelsheim vor einem Jahr gemachten Anleihe in Höhe von 6000 fl. das ihr gehörige, bei Herrn Obersteuerrat Rasch in Stuttgart deponierte Kapital gleicher Höhe den beiden Frauen zu Eigentum überlässt, dagegen verpflichtet sich Freiherr von Edelsheim, innerhalb von drei Wochen eine schriftliche Vollmacht seiner Frau beizubringen. Die über obige Obligation ausgestellten zwei Schuldbriefe vom 1. Dezember 1845 über je 3000 fl. sollen Frau von Böcklin ausgehändigt werden. Mit Unterschrift der Beteiligten und der Zeugen. Kop. Pap. beglaubigt am 1. Mai 1847 vom großherzoglichen Amtsrevisorat Baden (Kissel)