Vertrag über die Ehe zwischen Elisabeth, geb. Gräfin zu Manderscheid, Blankenheim, Virneburg und Roussy, Tochter Graf (+) Joachims, und der Magdalena, geb. Gräfin von Nassau, Wiesbaden und Idstein, einerseits und Christoph Ludwig, Graf zu Löwenstein und Wertheim, Sohn Graf Ludwigs und der Anna, geb. Gräfin zu Stolberg und Königstein, andererseits: Die Braut erhält den ihr zustehenden Anteil am elterlichen Erbe. Ihr künftiger Gemahl setzt ihr ein Kapital von 12.000 Gulden fränkischer Währung aus, von dem jährlich aus der Grafschaft Löwenstein Früchte im Wert von 600 Gulden zu liefern sind; das Fuder Wein wird angesetzt auf 15, das Malter Korn auf 1 1/2, das Malter Dinkel auf einen Gulden sowie das Malter Haver auf 10 Batzen. Als Wittumssitz wird ihr die Behausung des (+) Grafen Albrecht zu Löwenstein in Löwenstein bestimmt, ersatz- bzw. wahlweise auch die in Abstatt oder Sulzbach. Als Morgengabe wird ihr ein Betrag von 1000 Gulden zugesagt, entweder in bar oder als Rente zu 50 Gulden jährlich. Weiter werden Bestimmungen getroffen über die Weitervererbung des ererbten und ggfs. hinzuerworbenen Besitzes und der Fahrhabe unter den künftigen Eheleuten und an Kinder, ggfs. auch aus weiteren Ehen. Eigens wird bestimmt, dass Erbrechte der Braut bei einem zu erwartenden Erbfall an ihre möglicherweise vorhandenen Kinder übergehen sollen, falls sie zu diesem Zeitpunkt bereits nicht mehr leben sollte. Nicht in diesem Vertrag geregelte Punkte sollen unter Verzicht auf weitergehende Landrechtsbräuche, jedoch nur bezogen auf deren verfahrenshemmende Wirkung, nach gemeinem kaiserlichen Recht entschieden werden. Die vertragschließenden Parteien geloben Einhaltung und siegeln.
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