Anspruch auf den Hof Etgendorf bei Kaster im Amt Grevenbroich (Broich) unter der Dingbank zu Lipp. Ida von Bercheim, die Großmutter des Appellanten, war in zweiter Ehe mit einem Konrad Laach (Lach) verheiratet. Sie hatten den umstrittenen Hof für 90 Jahre vom Prämonstratenserkloster Reichenstein (Hzm. Jülich, Amt Monschau; Kr. Monschau) gepachtet und über 36 Jahre in Besitz gehalten, bevor Konrad vor seiner Frau starb, die den Hof noch mehr als ein Jahr hatte. Nach Idas Tod setzte sich Anton von Hoss gewaltsam in den Besitz des Hofes. Zu diesem Zeitpunkt soll der Vater des Appellanten ein alter Mann und der Appellant selbst außer Landes gewesen sein. Nach Angaben des Appellanten soll Konrad während seiner Ehe mit Ida die Frau des Anton von Hoss „mit einer leichtfertigen Person“ gezeugt haben. Als außereheliches Kind habe sie jedoch keinerlei Ansprüche.
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Anspruch auf den Hof Etgendorf bei Kaster im Amt Grevenbroich (Broich) unter der Dingbank zu Lipp. Ida von Bercheim, die Großmutter des Appellanten, war in zweiter Ehe mit einem Konrad Laach (Lach) verheiratet. Sie hatten den umstrittenen Hof für 90 Jahre vom Prämonstratenserkloster Reichenstein (Hzm. Jülich, Amt Monschau; Kr. Monschau) gepachtet und über 36 Jahre in Besitz gehalten, bevor Konrad vor seiner Frau starb, die den Hof noch mehr als ein Jahr hatte. Nach Idas Tod setzte sich Anton von Hoss gewaltsam in den Besitz des Hofes. Zu diesem Zeitpunkt soll der Vater des Appellanten ein alter Mann und der Appellant selbst außer Landes gewesen sein. Nach Angaben des Appellanten soll Konrad während seiner Ehe mit Ida die Frau des Anton von Hoss „mit einer leichtfertigen Person“ gezeugt haben. Als außereheliches Kind habe sie jedoch keinerlei Ansprüche.
AA 0627, 2626 - H 1377/4514
AA 0627 Reichskammergericht, Teil IV: H
Reichskammergericht, Teil IV: H >> 1. Buchstabe H
1540 - 1581 (1533 - 1582)
Enthaeltvermerke: Kläger: Arnold von Hochsteden (Hoesteden), Schöffe in Aachen, (Kl.) Beklagter: Anton von Hoss, Kellner zu Kaster (Hzm. Jülich, Amt Kaster; Kr. Bergheim), (Bekl.) Prokuratoren (Kl.): Lic. Mauritius Breunlin (1540) - Lic. Johann Doetzler 1554 - Lic. Amandus Wolff 1554 - Lic. Philipp Seiblin 1554 - Dr. Melchior Schwartzenberger 1554 - Dr. Martin Reichart 1554 - Dr. David Capito 1566 - Dr. Laurentius Wildhelm 1566 Prokuratoren (Bekl.): (Dr. Ludwig) Ziegler (1540) - Dr. Martin Hartbrenner 1552 - Dr. Heinrich Burchart 1552 - Dr. Johann Michael Vaius 1577 Prozeßart: Appellationsprozeß Instanzen: 1. Hauptgericht Jülich 1534 - 2. RKG 1540 - 1581 (1533 - 1582) Beweismittel: Vorakten (Q 3f.), darin: Pachtbrief über den Hof Etgendorf für Arnold von Hochsteden und Catharina Buck 16. Dez. 1533 (102 - 113). Designatio expensarum (Q 13). Erträge des Hofes Etgendorf (Q 14). Urteil der Vorinstanz (291 - 293). Beschreibung: 10 cm, 343 Bl., lose; Q 1 - 48, 10 Beilagen. Lit.: Luise Freiin von Coels, Die Schöffen, S. 250-252.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:42 MESZ