Kurfürst Karl Theodor von der Pfalz belehnt den Dekan des Ritterstifts Bruchsal, Josef Anton Freiherr Schütz von Holzhausen, mit dem Wildfangregal und Leibeigenschaftsrechten zu Rohrbach a. G. gegen eine jährliche Lehnsgebühr von 30 Gulden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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