Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Ulm urteilen, dass das Chorherrenstift St. Michael zu den Wengen (Kläger) den bisher dem Leonhard von Weilheim gehörenden, nach Anstößern näher bezeichneten Weingarten im Krugtal wegen seit Jahren ausstehender Zinse und Naturalgülten zu Recht vergantet und dem Ulmer Bürger Hans Schichting zugesprochen hat.