Dekan B.[erthold von Ochsenstein] und Kantor F.[riedrich von Entringen] des Straßburger Domkapitels beurkunden als päpstliche Delegierte einen durch Schiedsleute in einem Erbschaftsstreit des Klosters Allerheiligen mit den Erben des Berthold (domini Bertoldi) getroffenen Vergleich dahin gehend, dass die Erben des Berthold die strittige Erbschaft als Erblehen des Klosters genießen sollen unter Berücksichtigung von Ehrschatz (mediante iure quod dicitur erschaz) und Billigkeit gegen einen Jahreszins von 11 Unzen Straßburger Münze.