1531 Okt. 30 (Mo nach Simonis und Judae) Albrecht Thumb von Neuburg, Chorherr und Kustos zu Ellwangen, Rudolf von Westersteten, Vogt zu Geislingen, Caspar Reitzin zu [Schwäb.] Gmünd und Caspar Spet gen. Mertz zu Unterkochen schlichten als Tädingsmänner die Streitigkeiten zwischen Jörg Heinrich von Woellwarth zu Lauterburg und Wolf von Woellwarth zu Laubach (Lawben) wegen folgender Punkte: 1) Wegen des Aufgelds eines in Goldgulden bezahlten jährlichen Zinsen von 25 fl und eines abgelösten Zinses von 35 fl und wegen der künftigen Entrichtung des Zinses von 25 fl bzw. wegen seiner Ablösung in fl rh. 2) Wegen der Abgrenzung des Holzes am Niessenberg zur Verhinderung des Streits um Beholzung und Viehtrieb. Damit sind die Streitigkeiten zwischen beiden Parteien beigelegt. - Beide Parteien erhalten auf ihre Bitte eine besiegelte Ausf. dieses Schiedsspruchs. Sr.: 1)-4) die Tädingsmänner Ausf. Perg., besch. - 4 Sg. abg. - Rv.: Der Vertrag gegen Wolff von Wellwartt, und Thaurwang umb das Holtz; [folgt von anderer Hand:] Meissenberg ...