Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass zwischen seinem Getreuen Hans von Wachenheim, Sohn des Ritters Hans von Wachenheim (+), einerseits und seiner Ehefrau Ursula von Sternenfels Irrungen erwachsen sind, sodass diese sich eine Zeit lang bei ihrem Vater und ihren Verwandten aufgehalten hat. Nachdem der Aussteller und seine Räte sie zum heutigen Tag verhört und gerne gütlich vereint hätten, dabei aber festgestellt haben, dass der Unwille zwischen den Eheleuten derzeit noch zu groß sei und Ursula sich noch weiter bei den Ihren aufhalten wolle, haben sie mit Zustimmung beider Seiten beteidingt, dass Hans seiner Ehefrau ihre Morgengabe und die von ihrem Vater zugebrachte Heimsteuer von 30 Gulden Gülte zustellen soll, dazu auch Kleider, Kleinodien, Gezierde usw. mit Ausnahme des guten gestickten Rocks sowie der von Hansens Vater und Mutter hergebrachten Kleinodien. Die Eheringe (gemahel ring), die Hans seiner Ehefrau gegeben hat, sollen ihr folgen. Das Kind, das derzeit bei Ursula ist, soll, wenn sie bei ihrem Seelenheil und ihrer Treue versichert, dass es von Hans stammt, von diesem angenommen und gebührlich versorgt werden.