Vergleich zwischen den Gemeinden Hettingen und Rorbach wegen der Weide auf dem sogenannten Hettinger Eigen in Anwesenheit des Hans Rott, im innern Rat zu Weissenburg. Darin wird die beiderseitige Berechtigung durch Kommissare - seitens des Landkomturs Heinrich v. Bobenheim: Hans Rinck, Richter zu Wettelsheim, und seitens der Stadt Weissenburg: Josef Kerber, Gotzmannscher Vogt zu Stopffenheim - vermarkt, das auf den strittigen Gebiet stehende Holz jedoch der Gemeinde Hettingen alleine zugesprochen. - Siegler: Kokmmissare.

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Staatsarchiv Nürnberg
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