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Der Propst Gero zu Werden entlässt eine zu dem abteilichen Oberhof Viehausen Hörige, um sich mit einem freien Mann vermählen zu können, aus der Dienstbarkeit, wofür dieser seinen Mansus zu Bergerhausen dem heiligen Liudger altarzinsig macht. Facta est haec consentio abbatis temporibus Oddonis [sine anno et die].

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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