Vertrag zwischen Kurmainz und Hessen-Darmstadt über eine Reihe von Streitfragen und gegenseitigen Beziehungen betr. u.a. Schatzung und Besteuerung der Güter und Gefälle des Mainzer Klerus' in den hessischen Territorien, Zollpatente für die beiderseitigen Landesherrn und das Mainzer Domkapitel, Freiheiten der dem kurmainzischen Geheimen Rat und Obermarschall Johann Christian Freiherr von Boineburg gehörigen Güter zu Hochheim (freies Kammergut, 11 Morgen Weinland nebst Haus und Hof) und zu Kostheim (das sog. Burggut); Reduktion der beiderseitigen Zölle auf den Normalbestand des Jahres 1618; Grenzstreitigkeiten zwischen Lahnstein und Braubach, Forderung der Kellerei Braubach an die Gemeinde Lorch im Rheingau (46 Goldfl. Rente); 1 Tournos am Zoll zu Vietzbach, hessisches Lehen der Grafen von Kronberg und Beschwerden der Gemeinde Flörsheim wegen der Fünfdörfermark.
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Vertrag zwischen Kurmainz und Hessen-Darmstadt über eine Reihe von Streitfragen und gegenseitigen Beziehungen betr. u.a. Schatzung und Besteuerung der Güter und Gefälle des Mainzer Klerus' in den hessischen Territorien, Zollpatente für die beiderseitigen Landesherrn und das Mainzer Domkapitel, Freiheiten der dem kurmainzischen Geheimen Rat und Obermarschall Johann Christian Freiherr von Boineburg gehörigen Güter zu Hochheim (freies Kammergut, 11 Morgen Weinland nebst Haus und Hof) und zu Kostheim (das sog. Burggut); Reduktion der beiderseitigen Zölle auf den Normalbestand des Jahres 1618; Grenzstreitigkeiten zwischen Lahnstein und Braubach, Forderung der Kellerei Braubach an die Gemeinde Lorch im Rheingau (46 Goldfl. Rente); 1 Tournos am Zoll zu Vietzbach, hessisches Lehen der Grafen von Kronberg und Beschwerden der Gemeinde Flörsheim wegen der Fünfdörfermark.
331, U 512
331 Herrschaft Eppstein
Herrschaft Eppstein >> 1 Urkunden >> 1651-1700
1661 Juni 11/21
Abschrift in Urkunde vom 10./20. März 1662, Papier
Urkunde
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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17.06.2025, 14:11 MESZ