Vertrag zwischen Kurmainz und Hessen-Darmstadt über eine Reihe von Streitfragen und gegenseitigen Beziehungen betr. u.a. Schatzung und Besteuerung der Güter und Gefälle des Mainzer Klerus' in den hessischen Territorien, Zollpatente für die beiderseitigen Landesherrn und das Mainzer Domkapitel, Freiheiten der dem kurmainzischen Geheimen Rat und Obermarschall Johann Christian Freiherr von Boineburg gehörigen Güter zu Hochheim (freies Kammergut, 11 Morgen Weinland nebst Haus und Hof) und zu Kostheim (das sog. Burggut); Reduktion der beiderseitigen Zölle auf den Normalbestand des Jahres 1618; Grenzstreitigkeiten zwischen Lahnstein und Braubach, Forderung der Kellerei Braubach an die Gemeinde Lorch im Rheingau (46 Goldfl. Rente); 1 Tournos am Zoll zu Vietzbach, hessisches Lehen der Grafen von Kronberg und Beschwerden der Gemeinde Flörsheim wegen der Fünfdörfermark.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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