Regierungspräsidium Tübingen: Heimkehreranerkennung und Kriegsgefangenenentschädigung (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 42 T 32-33
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Südwürttembergische Bestände >> Inneres >> Regierungspräsidium Tübingen >> Soziales und Gesundheitswesen >> Heimkehrerbetreuung
(1946 -) 1952 - 1977
Überlieferungsgeschichte
Das Gesetz über Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer (Heimkehrergesetz, HkG) vom 16. Juni 1950 (BGBl., S. 221) diente u.a. der beruflichen Reintegration der Betroffenen durch erweiteren Kündigungsschutz und der Regelung sozialversicherungsrechtlicher Belange. Heimkehrer im Sinne des Gesetzes waren v.a. Deutsche, die wegen ihrer Zugehörigkeit zu einem militärischen oder militärähnlichen Verband kriegsgefangen waren und innerhalb von zwei Monaten nach der Entlassung aus fremdem Gewahrsam im Bundesgebiet Aufenthalt genommen hatten. Als Heimkehrer galten aber auch Deutsche, die wegen ihrer Volkszugehörigkeit oder ihrer Staatsangehörigkeit im Ausland interniert und innerhalb von zwei Monaten nach der Entlassung in das Bundesgebiet gezogen waren, sofern die Internierung nicht wegen nationalsozialistischer Betätigung im Ausland erfolgt war. Das Gesetz über die Entschädigung ehemaliger deutscher Kriegsgefangener (Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, KgfEG) vom 30. Januar 1954 gewährte jenen Kriegsgefangenen Entschädigungsansprüche sowie Ansprüche auf Darlehen und Beihilfen, die erst nach dem 31. Dezember 1946 aus der Kriegsgfangenschaft entlassen worden waren.
Die im Regierungspräsidium Tübingen geführten Akten zur Kriegsgefangenenentschädigung und zur Heimkehreranerkennung wurden durch das Staatsarchiv Sigmaringen vollständig als archivwürdig eingestuft und kamen im November 1979 als Teil des Zugangs 1979/41 über das Referat 64, Sozialwesen, des Regierungspräsidiums Tübingen in das Staatsarchiv Sigmaringen.
Inhalt und Bewertung
Die Übertragung und Überarbeitung der Erschließungsdaten des Ablieferungsverzeichnisses in scopeArchive erfolgte im Frühjahr bzw. Spätsommer 2017 durch die studentischen Praktikanten Jonas Walk und Elisabeth Sünder. Den Personenindex erstellte Leon Körbel. Klassifikation und Endredaktion besorgte der Unterzeichnete.
Sigmaringen, im Januar 2018
Franz-Josef Ziwes
Das Gesetz über Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer (Heimkehrergesetz, HkG) vom 16. Juni 1950 (BGBl., S. 221) diente u.a. der beruflichen Reintegration der Betroffenen durch erweiteren Kündigungsschutz und der Regelung sozialversicherungsrechtlicher Belange. Heimkehrer im Sinne des Gesetzes waren v.a. Deutsche, die wegen ihrer Zugehörigkeit zu einem militärischen oder militärähnlichen Verband kriegsgefangen waren und innerhalb von zwei Monaten nach der Entlassung aus fremdem Gewahrsam im Bundesgebiet Aufenthalt genommen hatten. Als Heimkehrer galten aber auch Deutsche, die wegen ihrer Volkszugehörigkeit oder ihrer Staatsangehörigkeit im Ausland interniert und innerhalb von zwei Monaten nach der Entlassung in das Bundesgebiet gezogen waren, sofern die Internierung nicht wegen nationalsozialistischer Betätigung im Ausland erfolgt war. Das Gesetz über die Entschädigung ehemaliger deutscher Kriegsgefangener (Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, KgfEG) vom 30. Januar 1954 gewährte jenen Kriegsgefangenen Entschädigungsansprüche sowie Ansprüche auf Darlehen und Beihilfen, die erst nach dem 31. Dezember 1946 aus der Kriegsgfangenschaft entlassen worden waren.
Die im Regierungspräsidium Tübingen geführten Akten zur Kriegsgefangenenentschädigung und zur Heimkehreranerkennung wurden durch das Staatsarchiv Sigmaringen vollständig als archivwürdig eingestuft und kamen im November 1979 als Teil des Zugangs 1979/41 über das Referat 64, Sozialwesen, des Regierungspräsidiums Tübingen in das Staatsarchiv Sigmaringen.
Inhalt und Bewertung
Die Übertragung und Überarbeitung der Erschließungsdaten des Ablieferungsverzeichnisses in scopeArchive erfolgte im Frühjahr bzw. Spätsommer 2017 durch die studentischen Praktikanten Jonas Walk und Elisabeth Sünder. Den Personenindex erstellte Leon Körbel. Klassifikation und Endredaktion besorgte der Unterzeichnete.
Sigmaringen, im Januar 2018
Franz-Josef Ziwes
127 Akten (10,3 lfd.m)
Bestand
Tübingen TÜ; Regierungspräsidium
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 08:37 MESZ
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