1533 Sept. 28 Reinhard von und zu Sachsenheim verschreibt der Ehefrau seines Sohnes Bernhard von Sachsenheim, Magdalena Adelmännin (#70), Tochter des Balthasar Adelmann von Adelmannsfelden (#53), aufgrund der Heiratsabrede vom 28. Aug. 1531 [s. U 60] folgende Güter: 1) wegen ihres Heiratsguts eine Zinsverschreibung derer von Frundsberg in Höhe von 1000 fl rh Hauptgut, 2) wegen der Widerlegung in Höhe von 1000 fl rh und der Morgengabe in Höhe von 300 fl rh den Egartenhof zu [Groß-]Sachsenheim (meinen Hoffe zue Sachsenheim zur üssern Burge gelegen), der ehemals denen von Nippenburg, den Speth und denen von Kaltental gehörte, Mannlehen des Fürstentums Württemberg. Magdalena hat hierüber einen Willebrief König Ferdinands [I. als Herzog von Württemberg] erhalten [s. U 62]. Die Gült von 65 fl aus diesem Hof ist ihr jährlich um Weihnachten zu entrichten; die Lösungsfrist beträgt 1/2 Jahr. - Bernhard von Sachsenheim verpflichtet sich, diese Verschreibung zu halten. Siegler: 1) der A., 2) Bernhard von Sachsenheim sowie ihre Vettern und Schwäger 3) Sebastian von Nippenburg, Ritter, und 4) Wilhalm von Massenbach Ausf. Perg., Plica beschnitten - 4 Sg. abg., Pressel anh. - Rv. Altsignatur(en): 327; - No. 7 [korrigiert zu: 9]; - Nomero 9; - III B Nro. 3c

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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