Rechtfertigung
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A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 1169
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 2 Kaufbriefe, Zinsbriefe u.ä. 1311-1547
1516 Februar 12, Zinstag (= Dienstag) nach dem weißen Sonntag
Regest: Die geistlichen und "ser bettenden"(?) Priorin und Schwestern der Cluse zu Sülchen unter Rottempurg in der Ow haben ihre Hofgüter, die Hans Ym zu Nidernow jetzt baut und innehat und daraus der Priorin und den Schwestern jährlich auf St. Martins Tag zu rechter Hofgült zu geben schuldig ist 1 Malter Roggen, 3 Viertel Haber Rottempurger Meß, 3 Hühner und 25 Eier, vor Schultheißen und Gerichten von Nidernow und Weyller im Beisein Bernhart Wolfflins, Bürgermeisters zu Rottempurg, und alt Hans Müllers von Nidernow erneuert und aufgeschrieben, wie hernach steht:
Haus, Hof, Hofraiti und Garten zu Nidernow, auf der einen Seite an der Allmand, auf der andern an Meyen Auberlin (= Auberlin Mey) gelegen.
4 Morgen Ackers, auf der Burgstaig, liegen auf der Halden aufhin, treten (= stoßen) auf der Herrschaft Gut.
In der andern Zelg.
1 Morgen Ackers an dem Mittelstig, anwandet auf der Herrschaft Gut.
1/2 Morgen Ackers an der Staig, tritt (= stößt) auf der Frauen von Stetten Gut.
4 Morgen Holz, liegen an beiden Orten (= Enden) an der Herrschaft und treten (= stoßen) auf die Gemeind.
1/2 Mannsmahd Wiesen, Furchgenosse (= Nachbar) die Herrschaft, und treten (= stoßen) auf den Hans Hafner.
Der Keller gibt jährlich 1 Viertel Haber dem Maier in den genannten Hof aus einem Acker auf der Halden. Ist Furgnoß (= Nachbar) der Mühlacker. (Nachträglicher Zusatz: Gibt Melchior Doppell.)
Ludwig Irrer gibt alle Jahr 2 Viertel Haber auch dem Maier in genannten Hof aus einem Wingertlin zwischen beiden Muren (= Mauern); heißt des Horcha Wiesgut, stößt herab auf der Herrschaft Gut.
(Nachträglicher Zusatz: Jetzo Hans Irrer.)
Haus, Hof, Hofraiti und Garten zu Nidernow, auf der einen Seite an der Allmand, auf der andern an Meyen Auberlin (= Auberlin Mey) gelegen.
4 Morgen Ackers, auf der Burgstaig, liegen auf der Halden aufhin, treten (= stoßen) auf der Herrschaft Gut.
In der andern Zelg.
1 Morgen Ackers an dem Mittelstig, anwandet auf der Herrschaft Gut.
1/2 Morgen Ackers an der Staig, tritt (= stößt) auf der Frauen von Stetten Gut.
4 Morgen Holz, liegen an beiden Orten (= Enden) an der Herrschaft und treten (= stoßen) auf die Gemeind.
1/2 Mannsmahd Wiesen, Furchgenosse (= Nachbar) die Herrschaft, und treten (= stoßen) auf den Hans Hafner.
Der Keller gibt jährlich 1 Viertel Haber dem Maier in den genannten Hof aus einem Acker auf der Halden. Ist Furgnoß (= Nachbar) der Mühlacker. (Nachträglicher Zusatz: Gibt Melchior Doppell.)
Ludwig Irrer gibt alle Jahr 2 Viertel Haber auch dem Maier in genannten Hof aus einem Wingertlin zwischen beiden Muren (= Mauern); heißt des Horcha Wiesgut, stößt herab auf der Herrschaft Gut.
(Nachträglicher Zusatz: Jetzo Hans Irrer.)
Beschreibstoff: Pg.; geheftet
Archivale
Siegel (Erhaltung): kein Siegel
Zeugen / Siegler / Unterschriften: keine Unterschrift
Genetisches Stadium: Or.
Zeugen / Siegler / Unterschriften: keine Unterschrift
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ