Johann Jakob Vetter, Schultheiß, und die Richter des Gerichts zu Bischofsheim beurkunden, daß Hans Baumann, Bürger zu Leutesheim, und seine Ehefrau Maria dem Daniel Kober, Kirchenschaffner zu Bischofsheim, für den Heiligenfonds zu Leutesheim 1 Pfund 5 Schillinge jährlichen Zinses von 25 Pfund Hauptgut unter Verpfändung beschriebener Güter verkauft haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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