Mitwirkung des Landes Baden bei der Bundesgesetzgebung gemäß Artikel 127 GG; hier: Errichtung eines Bundesamtes für Auswanderung, Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen, vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1951, Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes, Wahl der Vertreter zur Beratenden Versammlung des Europarats