Albrecht [II.] Graf von Hohenlohe und zu Ziegenhain und Simon von Stetten bekunden: ¿ Eberhard (Erhard) Rüdt [von Collenberg] hatte Ansprüche an Rat und Gemeinde zu Hall, weil sie seine armen Leute zu Hornbach durch Beute und Brand geschädigt, ihm selbst nach Schloß, Leib und Gut getrachtet und einem Knecht ein Pferd genommen hätten. Daraus sei eine Fehde zwischen seinem Sohn Heinz Rüdt von Collenberg und der Einigung in Schwaben entstanden. Dabei sei auch Hall an Gut und Leuten geschädigt worden. Die Aussteller haben in der Güte die Stadt und den Rüdt gefriedet, dabei aber Hall verpflichtet, 14 Tage vorher anzuzeigen, wenn sie etwas gegen Rüdt wegen der Städteeinung vornehmen müsse.