Mandatum poenale Auseinandersetzung um Vorenthaltung von Frau und Kind
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(1) 0831
Wismar F 54 (W F 2 n. 54)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 06. 1. Kläger F
(1709) 03.12.1709-12.02.1710
Kläger: (2) Kapitän Daniel Friedrich Fuchs
Beklagter: Johann von Steeb, Oberkommissar und Landrentmeister, Schwiegervater des Kl.s
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. David Gerdes (A & P) Bekl.: Dr. Cajus Matthias Arend (A & P)
Fallbeschreibung: Kl. ist vom Feldzug aus Polen zurückgekehrt, sein Schwiegervater hat jedoch seine Ehefrau und das gemeinsame Kind nach Neukloster gebracht und verweigert Kl. den Umgang mit ihnen. Kl. erbittet Mandat an Bekl., ihm den Zugang bei Strafe von 400 Rtlr umgehend zu gewähren. Das Tribunal erläßt am selben Tag ein Mandat auf 200 Rtlr an Bekl. Am 09.12. erbittet Kl. ein Mandat über 400 Rtlr, da Bekl. bisher keine Folge geleistet habe. Das Tribunal verweist ihn am 13. auf die Bekl. an diesem Tag gewährte Fristverlängerung. Am 21.12. berichtet Bekl. über das unerträgliche Verhalten des Kl.s vor seinem Weggang nach Polen, das ihn zu diesem Schritt veranlaßt hat. Das Tribunal fordert Kl. am 31.12.1709 zur Erwiderung auf, die am 17.01.1710 eingeht und in der Kl. seine Forderung bekräftigt. Am 28.01. lädt das Tribunal die Parteien samt Ehefrau des Kl.s auf den 07.02. zum Vorbescheid vor. Am 06.02. sagt Bekl. den Termin ab, da vom Kl. keine Besserung in der Ehe zu erhoffen ist. Das Tribunal lädt ihn samt Tochter am 07.02. auf den 11.02. erneut vor. Am 11.02.1710 verweist das Tribunal den Fall an das Konsistorium zur Ehescheidung.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1709-1710
Prozessbeilagen: (7) von Tribunalspedell Andreas Hartig ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 04.12.1709; von Notar Josias Matras aufgenommene Erklärungen des Bekl. vom 28. und 29.11.1709; Brief des Kl.s an Bekl. vom 29.11. und dessen Antwort vom 29.11.1709; Versprechen des Kl.s gegenüber Bekl. vom 15.02.1709; Kriegsgerichtsurteil in Sachen Bekl. vs. Kl. in pcto einiger Streitigkeiten vom 07.03.1709
Beklagter: Johann von Steeb, Oberkommissar und Landrentmeister, Schwiegervater des Kl.s
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. David Gerdes (A & P) Bekl.: Dr. Cajus Matthias Arend (A & P)
Fallbeschreibung: Kl. ist vom Feldzug aus Polen zurückgekehrt, sein Schwiegervater hat jedoch seine Ehefrau und das gemeinsame Kind nach Neukloster gebracht und verweigert Kl. den Umgang mit ihnen. Kl. erbittet Mandat an Bekl., ihm den Zugang bei Strafe von 400 Rtlr umgehend zu gewähren. Das Tribunal erläßt am selben Tag ein Mandat auf 200 Rtlr an Bekl. Am 09.12. erbittet Kl. ein Mandat über 400 Rtlr, da Bekl. bisher keine Folge geleistet habe. Das Tribunal verweist ihn am 13. auf die Bekl. an diesem Tag gewährte Fristverlängerung. Am 21.12. berichtet Bekl. über das unerträgliche Verhalten des Kl.s vor seinem Weggang nach Polen, das ihn zu diesem Schritt veranlaßt hat. Das Tribunal fordert Kl. am 31.12.1709 zur Erwiderung auf, die am 17.01.1710 eingeht und in der Kl. seine Forderung bekräftigt. Am 28.01. lädt das Tribunal die Parteien samt Ehefrau des Kl.s auf den 07.02. zum Vorbescheid vor. Am 06.02. sagt Bekl. den Termin ab, da vom Kl. keine Besserung in der Ehe zu erhoffen ist. Das Tribunal lädt ihn samt Tochter am 07.02. auf den 11.02. erneut vor. Am 11.02.1710 verweist das Tribunal den Fall an das Konsistorium zur Ehescheidung.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1709-1710
Prozessbeilagen: (7) von Tribunalspedell Andreas Hartig ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 04.12.1709; von Notar Josias Matras aufgenommene Erklärungen des Bekl. vom 28. und 29.11.1709; Brief des Kl.s an Bekl. vom 29.11. und dessen Antwort vom 29.11.1709; Versprechen des Kl.s gegenüber Bekl. vom 15.02.1709; Kriegsgerichtsurteil in Sachen Bekl. vs. Kl. in pcto einiger Streitigkeiten vom 07.03.1709
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:28 MEZ