Kurfürst Philipp von der Pfalz bestätigt seinem Hofmeister Blicker Landschad von Steinach den Eigenbesitz von Behausung und Hof zu Heidelberg zur Hälfte, den er von Philipps Vetter und Vater Pfalzgraf Friedrich erhalten hat. Dieser hatte den Hof nach dem Tod des Landgrafen Hesso von Leiningen von dessen Schwester [Margarete] von Westerburg bekommen. Insbesondere gewährt Philipp dem Blicker die Freiheit, wenn er oder seine Erben den Hof selbst nutzen, dass sie keine Bürden oder Beschwernisse mit anderen Heidelberger Bürgern zu tragen haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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