Der Edelknecht Eberhard Schenk beurkundet: Er übergibt Güter, die seinem Vater Friedrich Schenk gehört haben und nach dem Tod des Priesters Dietrich Kranz, seines Blutsverwandten, an ihn gefallen wären, seinem Freund Iring von Brend für Schulden, die dieser für ihn bezahlt hat und noch bezahlen soll. Es handelt sich dabei um 7 Joch Weinberge in der Gemarkung des Dorfes Nüdlingen ("Nvthelingen") sowie um 5,5 Joch Wiesen in der Gemarkung des Dorfes Bocklet ("Bokvlat"). Diese Güter sollen nach dem Tod des Dietrich Kranz in den Besitz des Iring Brend übergehen. Außerdem verkauft er dem Dietrich Kranz einen halben Garten vor der Stadt Münnerstadt ("civitas Monrichstat") beim Georgstor ("prope valvam sancti Georii"), der früher ebenfalls seinem Vater gehört hat. Er hat dafür von dem Käufer 3 Pfund Heller erhalten. Eberhard Schenk räumt seinem Verwandten die volle Verfügungsgewalt über den Garten ein und verzichtet feierlich auf alle Ansprüche auf die sonstigen Güter des Dietrich Kranz. Iring von Brend erklärt sich mit den Anfall der Güter unter den oben erwähnten Bedingungen an ihn und seine Erben zufrieden, räumt dem Dietrich Kranz den Nießbrauch dieser Güter auf Lebenszeit ein und verzichtet auf alle Ansprüche auf dessen übrige Besitzungen. Auf Bitte des Eberhard Schenk siegelt für ihn, der kein eigenes Siegel besitzt, der Pfarrer zu Brend Hermann. Zeugen: Der Pfarrer zu Brend Hermann, die Münnerstädter Bürger Wölflein Prel und Gottfried Prel, die Neustädter Bürger Hermann Zentgraf, Hartmut [von] Schweinfurt und Gottfried Kremer sowie der Schulmeister ("rector scolarum") zu Neustadt Konrad und viele andere. Datum 1328 feria ii/a/ ante Nativitatem beate Marie virginis. Aussteller: Eberhard Schenk. Empfänger: Iring von Brend und Dietrich Kranz