Bern beurkundet: Der vormalige Dekan Heizzo hatte ihm nach Salmannenrecht (ius defensorium) einen Hof in Veitshöchheim (Hocheim) übergeben. Diesen Hof überträgt er nun auf Bitte des Heizzo zu dessen Seelenheil dem Kloster St. Stephan (ad monasterium sancti Petri) in der Vorstadt Würzburgs unter Vorbehalt des lebenslänglichen Nießbrauchs für Heizzo. Nach dem Tod des Heizzo fällt der Hof endgültig an das Kloster. Aussteller: Bern. Empfänger: Kloster St. Stephan

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Staatsarchiv Würzburg
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