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Tierzuchtgesetz. - Grundregeln: Vorprüfung und Überwachung der Zuchtbuchführung von Züchtervereinigungen, Durchführung der Zuchtleistungsprüfungen bei Herdbuch-Schweinen, Durchführung von Milchleistungsprüfungen für Rinder und Ziegen: Bd. 1
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Tierzuchtgesetz. - Grundregeln: Vorprüfung und Überwachung der Zuchtbuchführung von Züchtervereinigungen, Durchführung der Zuchtleistungsprüfungen bei Herdbuch-Schweinen, Durchführung von Milchleistungsprüfungen für Rinder und Ziegen: Bd. 1
BArch B 116 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten >> B 116 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Aktenplan des BMEL, Stand 2014) >> Hauptgruppe 3: Landwirtschaftliche Erzeugung, Produktqualität, Veterinärwesen, Arzneimittelwesen >> (34) Veterinärwesen einschließlich Tierproduktion und Tierzucht, Tierschutz sowie tierärztliche Berufs- und Standesangelegenheiten >> (341) Tierzuchtrecht >> Tierzuchtgesetz. - Grundregeln: Vorprüfung und Überwachung der Zuchtbuchführung von Züchtervereinigungen, Durchführung der Zuchtleistungsprüfungen bei Herdbuch-Schweinen, Durchführung von Milchleistungsprüfungen für Rinder und Ziegen
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML), 1949-2001
Aktenführende Organisationseinheit: 314 (1976)