Christoph Bernhard, Bischof zu Münster usw., erlaubt dem Domkapitel, Gefangene durch den Bezirk des Freigerichts Münster auf die Domfreiheit zu führen, wenn vorherige Meldung erfolgt, und hebt die Freigerichtsbarkeit innerhalb der Domfreiheit auf. Siegelankündigung und Unterschrift des Bischofs.