Ehevertrag zwischen dem Branntweinbrenner ("wasserbrenner") Johann Georg Gnann und der ledigen Friederike Margarete Moser. Der Vertrag wird im Beisein des Dr. Merkle und des Vorgesetzten der Weberzunft Philipp Friedrich Zimmermann als Pfleger des Sohnes David des Bräutigams aus seiner ersten Ehe mit Katharina geborene Merkle sowie des Steinhäulepächters Johann Jakob Moser als Vater und Beistand der Braut geschlossen.