Mainz, 1583.12.11. (Richter Anshelm). Eheberedung zwischen Martin Ulrich von Oberheimbach und Katharina, Ww. des Gerichtschreibers Dr. Johann Faust: Sie bringt aus ihrer Ehe ein Töchterlein Anna, das 600 fl. als Vaterteil im Voraus und Einkindschaft zugesichert erhält. Für den Fall, die Ehe bliebe kinderlos, wird vereinbart: Stirbt sie zuerst, so behält er aus ihrer Nahrung 300 fl. und seine eingebrachten 500 fl. Stirbt er zuerst, so zahlt sie von seinem Eingebrachten seinen Verwandten 100 fl. und behält das Uebrig. Z.: 1) Anton Faust, Dekan zu St. Johann, für seinen Vater Johann Faust, Zollschreiber zu Lahnstein; Philipp Klapperbach und Joachim Seger; 2) für sie: Ihr Vater Johann Rau, Hermann Jordan, Heinrich Beußer und M. Adam Ebersheim; 3) für ihn: Johann Kober, Schultheiß in Oberheimbach, und Jakob Ulrich, B. daselbst. Zustimmung des Kämmerers (Anton v Wildberg).

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