Bulle Papst Martin V. an den Dekan der Kirche zu Konstanz wegen der widerrechtlichen Besitzergreifung der dem Kloster Rot eingegliederten Kirche in Haisterkirch mit deren Tochterkirchen in Hardgau, Gwigg und Molbrechtshaus durch Leonhard, Truchseß von Waldburg; dieser hatte es verstanden durch die Behauptung, die Kirche sei unbesetzt, er sei ein Geistlicher dieser Diözese und Bischof Balthasar von Tusculum, von dem er Briefe vorwies, habe darüber zu bestimmen, von Papst Johann XXIII. seine Einsetzung in die Kirche Haisterkirch zu erwirken. Indem er sich weigert, sie wieder zu verlassen, fügt er dem Kloster Rot großen materiellen Schaden zu, da er die Einkünfte der Kirche in Höhe von 60 Mark und des Klosters in Höhe von 80 Mark Silber für sich behält. Auf Bitten des Klosters bestätigt der Papst daher die Eingliederung der Kirchen und beauftragt den Dekan der Konstanzer Kirche mit der Wiedereinsetzung des Klosters in seine Rechte und der Entfernung des Leonhard Truchseß. Gegeben zu Florenz. VII. Iden des Juli, im 3. Jahr des Pontifikats. Orig. Perg., 1 Bleisiegel anh.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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