Kreisverwaltung Eisleben (Bestand)
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K 13 Eisleben (Benutzungsort: Merseburg)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 04. Land Sachsen-Anhalt (1945 - 1952) >> 04.03. Nachgeordnete Behörden, Gerichte und Einrichtungen >> 04.03.01. Inneres
1944 - 1955
Findhilfsmittel: Findkartei
Registraturbildner: Auf Grund des Gesetzes zur Änderung der Kreis- und Gemeindegrenzen vom 27. April 1950 wurde im gleichen Jahr der Landkreis Eisleben (Mansfeld) gebildet. Er ging hervor aus den ehemals preußischen Territorien Mansfelder Seekreis, Mansfelder Gebirgskreis und dem später entstandenen Stadtkreis Eisleben im preußischen Regierungsbezirk Merseburg. Sitz der Kreisverwaltung war Eisleben.
Nach dem Stand vom 1. August 1948 umfasste der Mansfelder Gebirgskreis 56 Landgemeinden und 4 Städte. Der Mansfelder Seekreis umfasste 89 Landgemeinden und 3 Städte, der Sitz war Eisleben.
Die Aufgaben der neuen Kreisverwaltung wurden ständig erweitert, ihre Struktur häufig geändert und schrittweise, v. a. ab 1949 der Struktur der Provinzial- bzw. Landesregierung angeglichen.
Nach dem Stand vom 1. Januar 1952 umfasste der Kreis Eisleben (Mansfeld) 73 Landgemeinden und 4 Städte (Eisleben, Gerbstedt, Hettstedt, Mansfeld). Der Kreis grenzte im Norden an die Kreise Quedlinburg und Bernburg, im Osten an den Saalkreis, im Süden an den Kreis Querfurt und im Westen an den Kreis Sangerhausen. Mit der Verwaltungsreform in der DDR im Jahre 1952 wurde das Gebiet des Kreises Eisleben (Mansfeld) in die neuen Kreise Eisleben und Hettstedt aufgeteilt. Einige Gemeinden wurden dem Kreis Bernburg zugeordnet.
Bestandsinformationen: Die Übernahme des Aktenbestandes der Kreisverwaltung Eisleben (Mansfeld) durch das damalige Staatsarchiv Magdeburg erfolgte in fünf Ablieferungen in der Zeit von 1962 bis 1967 durch die 1952 aus dem Kreis Eisleben gebildeten Räte der Kreise Eisleben und Hettstedt.
In den Jahren 1970/1971 wurde der Bestand neu verzeichnet. Es wurde ein zusammengefasster Bestand gebildet. Für die Bestandsbildung und –abgrenzung wurde der territoriale Bestand der Kreisverwaltung Eisleben (Mansfeld) unmittelbar vor der demokratischen Verwaltungsreform von 1952 zugrunde gelegt. Die 1950 aufgelösten Kreisverwaltungen des Mansfelder Gebirgs- sowie des Mansfelder Seekreises treten folglich als Bestandsbildner nicht hervor. Die jeweilige Provenienzbezeichnung (Mansfelder Seekreis, Mansfelder Gebirgskreis und Stadtkreis Eisleben) des zusammengefassten Bestandes Kreisverwaltung Eisleben wurden auf der Findkartei angegeben.
Mit der Einrichtung des Landesarchivs Merseburg im Jahre 1993 und der damit verbundenen Bestandsabgrenzung zwischen den beiden Archiven Magdeburg und Merseburg gelangte der Bestand im Februar 1994 nach Merseburg. Der Bestand besteht aus 1572 Verzeichnungseinheiten aus dem Zeitraum 1944 bis 1955. Der Umfang des Bestandes beträgt 19,31 lfm.
Registraturbildner: Auf Grund des Gesetzes zur Änderung der Kreis- und Gemeindegrenzen vom 27. April 1950 wurde im gleichen Jahr der Landkreis Eisleben (Mansfeld) gebildet. Er ging hervor aus den ehemals preußischen Territorien Mansfelder Seekreis, Mansfelder Gebirgskreis und dem später entstandenen Stadtkreis Eisleben im preußischen Regierungsbezirk Merseburg. Sitz der Kreisverwaltung war Eisleben.
Nach dem Stand vom 1. August 1948 umfasste der Mansfelder Gebirgskreis 56 Landgemeinden und 4 Städte. Der Mansfelder Seekreis umfasste 89 Landgemeinden und 3 Städte, der Sitz war Eisleben.
Die Aufgaben der neuen Kreisverwaltung wurden ständig erweitert, ihre Struktur häufig geändert und schrittweise, v. a. ab 1949 der Struktur der Provinzial- bzw. Landesregierung angeglichen.
Nach dem Stand vom 1. Januar 1952 umfasste der Kreis Eisleben (Mansfeld) 73 Landgemeinden und 4 Städte (Eisleben, Gerbstedt, Hettstedt, Mansfeld). Der Kreis grenzte im Norden an die Kreise Quedlinburg und Bernburg, im Osten an den Saalkreis, im Süden an den Kreis Querfurt und im Westen an den Kreis Sangerhausen. Mit der Verwaltungsreform in der DDR im Jahre 1952 wurde das Gebiet des Kreises Eisleben (Mansfeld) in die neuen Kreise Eisleben und Hettstedt aufgeteilt. Einige Gemeinden wurden dem Kreis Bernburg zugeordnet.
Bestandsinformationen: Die Übernahme des Aktenbestandes der Kreisverwaltung Eisleben (Mansfeld) durch das damalige Staatsarchiv Magdeburg erfolgte in fünf Ablieferungen in der Zeit von 1962 bis 1967 durch die 1952 aus dem Kreis Eisleben gebildeten Räte der Kreise Eisleben und Hettstedt.
In den Jahren 1970/1971 wurde der Bestand neu verzeichnet. Es wurde ein zusammengefasster Bestand gebildet. Für die Bestandsbildung und –abgrenzung wurde der territoriale Bestand der Kreisverwaltung Eisleben (Mansfeld) unmittelbar vor der demokratischen Verwaltungsreform von 1952 zugrunde gelegt. Die 1950 aufgelösten Kreisverwaltungen des Mansfelder Gebirgs- sowie des Mansfelder Seekreises treten folglich als Bestandsbildner nicht hervor. Die jeweilige Provenienzbezeichnung (Mansfelder Seekreis, Mansfelder Gebirgskreis und Stadtkreis Eisleben) des zusammengefassten Bestandes Kreisverwaltung Eisleben wurden auf der Findkartei angegeben.
Mit der Einrichtung des Landesarchivs Merseburg im Jahre 1993 und der damit verbundenen Bestandsabgrenzung zwischen den beiden Archiven Magdeburg und Merseburg gelangte der Bestand im Februar 1994 nach Merseburg. Der Bestand besteht aus 1572 Verzeichnungseinheiten aus dem Zeitraum 1944 bis 1955. Der Umfang des Bestandes beträgt 19,31 lfm.
Laufmeter: 18.91
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
14.04.2025, 8:12 AM CEST