Ritter Johann von Plettenberg (-bracht) gibt seiner Nichte Aleken, der Tochter des + Adolf (Ailues) von Schnellenberg (Snellen-), als Erbanteil des Gutes des verstorbenen Hermann von Schnellenberg (Snellen-) die Eigentumsrechte (erfftale) am Hof zu Schönholthausen (Holthusen)(3 km nordöstlich von Finnentrop), auf dem Rechart der Becker gesessen hat; Ernst von Schnellenberg (Snellen-) soll diesen Hof von Johann Keerl für 38 rheinische Gulden einlösen. Zudem soll Aleke erblich erhalten das Gut zu Schönholthausen, das Katharinengut genannt wird und jährlich drei Malter Korn einbringt, sowie vier Maltersaat Land, die zum Haus zu Schönholthausen gehören. Der Aussteller erklärt Verzicht für alles an seine Nichte Adelheid Gegebene. Zudem verzichten Adolfs Erben auf den Ersatzanspruch für die zu Adolf gewechselete Frau des Volmecken zu Ostentrop (Osterendorp)(1 km östlich von Schönholthausen). Siegelankündigung: Johann von Plettenberg sowie seiner Söhne Heidenreich und Johann. (feria secunda proxima post domenicam oculi).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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