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Wilhelm Truchsess von Waldburg, Kämmerer, Schweickhart Frh. von Gundelfingen und Johann Marquard von Königsegg zu Aulendorf beurkunden als Vormünder der Söhne des verstorbenen Jörg Truchsess, Landvogt in Schwaben, dass sich deren Leibeigene Anna Stärck, eheliche Tochter des Hans Stärck und der Agathe Brunner und als Zinserin des heiligen Veit [= St. Veitskapelle ob Ravensburg] zur Herrschaft Waldburg gehörig, durch Zahlung von 3 fl rh, deren Empfang sie hiermit quittieren, von ihnen freigekauft hat. Auch namens ihrer Erben entbinden die Aussteller genannte Anna von ihrem Eid, sprechen sie mit Leib und Gut und ihren künftigen Kindern von der Eigenschaft und den daraus resultierenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen frei, schließen weitere Forderungen gegen sie und ihre Nachkommen von Eigenschafts wegen aus und gestatten ihr ab sofort die Annahme von Schutz und Schirm oder Bürgerrechten an einem Ort ihrer Wahl. Es gilt der Vorbehalt, dass sich die Freigelassene, sollte sie sich jemals wieder in den Herrschaften der Mündel niederlassen, dann wieder deren Leibherrschaft unterwerfen oder auf andere Weise mit ihnen vertragen muss.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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