Reinhard von Hardheim, Amtmann zu Wertheim, verkündet als Richter den Urteilsspruch des Dorfgerichtes zu Dertingen, das auf Klage von Peter Winbach und Henne Kreßmaul, Vormunde der von Gernodt Irmudts hinterlassenen Kinder Hans und Dorothea, die Streitsache um die Hinterlassenschaft des Nachlassers in Dorf und Feld zu Dertingen verhandelt hat (folgt namentliche Nennung der Schöffen).