Abt Georg [von Gravenegg-Burchberg], Dechant, Küster und Konvent des Fürststifts Kempten beurkunden, dass sich Hans Hiemer zu Bettelhofen um einen nicht spezifizierten Geldbetrag, dessen Empfang sie hiermit bestätigen, von ihrer Leibherrschaft losgekauft hat. Namens ihres anvertrauten Gotteshauses und ihrer Nachkommen sprechen die Aussteller genannten Hans von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes los, erlauben ihm freien Zug und die Annahme von Schutz und Schirm oder Bürgerrecht bei Fürsten, Herren, Städten, Adelspersonen "oder andern", wobei er von ihrer Seite keinerlei Behinderung befürchten muss. Es gilt der Vorbehalt, dass der Freigelassene künftig von Kemptener Gotteshausleuten weder durch Erbschaft, Schenkung noch auf sonstigem Weg liegende Güter in "vnser Grafschaft" erwerben, sondern sich in solchen Fällen mit Geld oder Fahrnis abfinden lassen muss, wobei auf außer Landes gehendes Vermögen nach des Stifts Gewohnheit und Herkommen der Abzug zu entrichten ist. Sollte Hiemer jemals wieder in das Territorium des Fürststifts ziehen, muss er sich dessen Leibherrschaft erneut unterwerfen.