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Die Gevettern Dietrich u. Dietrich von Wintzingerode, Söhne des verstorbenen Heinrich u. Dietrich von Wintzingerode, verpfänden für 75 Mark Göttingischer Währung an Helmbrecht Horlmans, Beten, seine Ehefrau, u. ihre Erben den Zehnten zu Allirshusen, der von Herzog Otto zu Lehn rührt. Letzterer stimmt der Verpfändung zu unter der Bedingung, daß die von Wintzingerode den genannten Zehnten innerhalb der nächsten 3 Jahre wieder einlösen. Gegeben – uff den ersten Mittwochen in der fasten sub a. D. 1409. (20. Februar) 2 Siegel an Pergamentstreifen (eins zerbrochen.)

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Niedersächsisches Landesarchiv
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