Ist die baden-württembergische Landes-CDU der verlängerte Arm der Oppositions-CDU im Bund? Ein Gespräch mit Schleswig- Holsteins Ministerpräsident Gerhard Stoltenberg
Vollständigen Titel anzeigen
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/003 D711038/104
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/003 Chronik der Woche Baden-Württemberg SDR 1971-1974
Chronik der Woche Baden-Württemberg SDR 1971-1974 >> 1971 >> Dezember
04.12.1971
(O-Ton) Gerhard Stoltenberg, Dr., CDU, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, stellvertretender CDU-Vorsitzender: Er bestimmt nicht die baden-württembergische Landespolitik und hat auch noch nicht am Stuttgarter Kabinettstisch gesessen / Die SPD stört sich an der Mehrheit der CDU/CSU-Länder im Bundesrat / Aber: Unterschiedliche Mehrheitsverhältnisse in Bundestag und Bundesrat bieten Chance für staatspolitische Entwicklung: Nicht alle Entscheidungen müssen mit 51 Prozent getroffen werden / Die SPD/FDP-Koalition hat sich übernommen: Notwendige Zusammenarbeit der beiden großen Parteien / Erkennt keinen Missbrauch des Bundesrates / Die Frage der Notwendigkeit der Zustimmung des Bundesrates zu den Ostverträgen ist verfassungs- und staatsrechtlich noch nicht eindeutig beantwortet / Neuregelung des Umsatzsteueranteils der Länder: Zur Einigung erhebliche Verbesserung des Angebots der Bundesregierung erforderlich / Geringere Lösung als 40 Prozent bedeutet Verzicht auf wichtige Dinge: Reformen / (7'05)
Musik und Bundesligaergebnisse (3'40)
Musik und Bundesligaergebnisse (3'40)
0:12:00; 0'12
Audio-Visuelle Medien
Herkunft: Chronik Baden-Württemberg
Kaspar, Siegfried
Baden-Württemberg; Landespolitik
BRD: Bundesrat
BRD: Ostpolitik
Bund-Länder-Verhältnis: Mehrheitsverhältnis
Partei: CDU
Partei; SPD
Rechtswesen: Rechtswissenschaft: Staatsrecht
Rechtswesen: Rechtswissenschaft: Verfassungsrecht
Reform
Siebziger Jahre
Steuer: Umsatzsteueranteil der Länder
Verfassung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:20 MEZ