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Enthält: 1) 1581, 23.11.: Lambert mit dem roten Bart, mehrfach der Stadt verwiesen, ist ohne Erlaubnis zurückgekommen. Er wird am Kak gehängt und aus der Stadt gebracht. 2) 1582: Anna Dickemertens, die Frau des Baumeisters zu Schönefliet, war der Stadt verwiesen worden, weil sie mit der Pest infizierte Kleider hereingebracht hatte. Ohne Erlaubnis ist sie wieder in die Stadt gekommen, wird verhaftet, aber auf Bitten ihres Mannes entlassen. 3) 1582, 7. Mai: Gertrud Valbrügge wird der "Tolkerie" beschuldigt und der Stadt verwiesen. Am 2.11.1582 wird sie wieder zugelassen. 4) 1583, 18. 2.: Die Mutter Weitlische war wegen Tolkerie verhaftet und hat am Kak gestanden. Ihre Bitte, wieder in die Stadt kommen zu dürfen, wird abgeschlagen. 5) 1583, 3.4.: Die Täter, die den Schmied Johan Palsering in Dabbels Haus erstochen haben, sind noch nicht gefasst. 6) 1583, 31.5.: Herbert Wulffert darf gegen Erlegung einer Buße von 60 M. wieder in die Stadt kommen. 7) 1583,14.6.: Gertrud von Essen aus Nienborg wird wegen Diebstählen mit dem Kak bestraft und der Stadt verwiesen. 8) 1584, 9.4.: Schneider Bernt Fretzler aus Hessen hat sich in die Lambertikirche einschließen lassen. Er wird dabei ertappt, als er Altargardinen stehlen wollte. Er wird nach einer Korrektur im Turm gegen Urfehde entlassen. 9) 1584, 4.5.: Adam Gresshoff und Hinrich Kroes, beide Heggekramer, sind Wiedertäufer. Falls sie den Irrglauben nicht ablegen, müssen sie binnen Monatsfrist die Stadt verlassen. 10) 1584, 14.12.: Bernhard Precking, der den Herrn Johan Grevinckhoff, Werkmeister zu Überwasser, verwundet hat, soll verhaftet werden. 11) 1585, 29.3.: Gresshoff, Kroes (Nr. 9) und EIsa Nippers sind in synodo als anabaptistae denunziert. Sie sollen die Stadt verlassen, wenn sie sich nicht bekehren. 12) 1585, 1.5.: Bernt Swake hat im Hause des Engelbert von Köln (von Collen) auf der Jüdefelderstraße beim Gelage den Melchior Voess erstochen und ist geflohen. 13) 1586, 3.2.: Henrich Kroes, der Wiedertaufe verdächtig, soll der Stadt entweichen, "bis er dieser Stadt Religion gemäß sich verhält". 14) 1586, 24.3.: Johan Heinrickkinck gen. Koeckenbecker, schoss, als er am Joddefeldertor die Tagwacht hatte, nach einer Krähe, traf aber eine Frau in den Kopf. Er muss die Stadt verlassen, wird später aber wieder zugelassen. 15) 1586,28.7.: Johan Preussken, von Hans Terne wegen Beleidigung verklagt, flieht, wird bei seiner Rückkehr verhaftet, aber wieder entlassen. 16) 1586,11.9.: Schneider Henrich Veltman und Frau sind wegen vieler Schulden entwichen. Die Gläubiger erklären im Rat, dass sie gegen eine Rückkehr der beiden nichts einzuwenden hätten. 17) 1587, 4.5.: Boldewin Hackfort, zu Steinfurt gesessen, so im Amt Bevergern auf die Garde gegangen und allerlei Verdacht auf sich geladen, soll von dieser Stadt abgewiesen werden. 18) 1587, 29.5.: Habigscheidt, Pastor zu Coerde, hat den Johan Buck, der unterhalb der Mühle zu Körde fischte, mit einem Spieß erstochen; falls er in Münster betroffen wird, soll er angehalten werden. 19) 1587, 31.7.: Anna Niemans, Tochter des M. Bernt Rachec, hat mit dem verheirateten Scharfrichter Hans Lepper Ehebruch getrieben und wird der Stadt verwiesen. 20) 1587, 5.10.: Hans Lichtherz gen. Boeckers hat sich ohne Erlaubnis zum spanischen Kriegsvolk begeben und ist auf die Garden gelaufen; er soll nicht in die Stadt gelassen werden. 21) 1587, 26.10.: Johan Preussken hat sich ohne Erlaubnis in Fremde Dienste begeben. 22) 1588, 19. 2.: Wiedertäufer und andere Sektierer dürfen nicht in die Stadt kommen. 23) 21. 3.: Die Domherren Bernt Oer und Johan von Westerholt, die am 20.4. den Komptur Melchior Droste auf dem Aegidiikirchhof erschlagen haben, sind vom Rat verhaftet und durch den Kemner Corler und den Richtherrn Didrich Münsterman vor dem Mauritzthor den Statthaltern ausgeliefert (Ermordung des Komturs). 24) 29.4.: Frau Färber Johan Polman aus Warendorf ist von dem Kramer Steffen Bucholt in Hamm angeklagt und ins 3. Jahr gefangen gehalten. Sie wird entlassen, soll der Stadt entweichen und draußen bleiben. 25) 1588, 20.6.: Bernt von Brunswich, Reinert und Herman Velen, und der Mann der Agnes Dickebernt haben an verbotenen Stellen gefischt. Der letztgenannte ist flüchtig; die anderen sind angehalten und der Stadt verwiesen. 26) 27.6.: Bernt, Sohn des Arnt thom Twenhoefen auf der Mauritzstraße, hat den laufenden Boten der Regierung namens Rexing aus Horstmar von der Treppe des Bierkellers am Markt gestoßen, so dass dieser sich den Hals gebrochen hat; er ist geflohen und soll verhaftet werden. 27) 27.6.: Paul tho Davert hat spanische Kriegsdienste angenommen, darf aber in die Stadt zurückkehren. 28) 2.8. wie zu 25) 29) 19.8.: Niehaus und ein anderer werden wegen ungebührlichen Bettelns der Stadt verwiesen. 2.9. Schneider Heinrich Dange hat den Bernsveldt von der Tinnen bedroht; er soll angehalten werden. 30) 3.10.: Der Schließpförtner am Neubrückentor hat 10 Tage keinen Dienst getan und ist geflohen; er darf nicht zurückkommen. 31) 15.12.: Anna Mertens, uneheliche Tochter des Nobiskrögers, wird wegen Unzucht und Diebstahls im Nießingturm gezüchtigt und der Stadt und des Landes verwiesen; ebenso Hinrich von Oldenberg, der Pförtner des Domburseners, der sie verführt hat. 32) Johan Ramers, Herman von Velen, Johan Vrede gen. uffr. Portze, Johan Chammacher gen. Overhagen und der Mann der Agnes Dickebernt, die unbefugt gefischt haben, dürfen wieder die Stadt betreten. 33) 1589, 23.10.: Der Sohn des Mönnich oder Potter unterm Rathaus hat während des Sends einen andern verwundet; er soll verhaftet werden. 34) 24.11.: Der Knecht des Fleischhauers Christian Moderson hat einen Fuhrknecht auf dem Stadtkeller erstochen; er soll verhaftet werden. 35) 1590, 6.7.: Elsa Gerding hat Ehebruch mit 6 Personen begangen; sie soll auf Gnade mit Schandsteinen aus der Stadt gewiesen werden. Die 6 Mannspersonen sollen für dieses Mal mit einer Geldstrafe belegt werden.
Archivale
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BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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