Die Schwiegermutter der Appellantin, Anna Catharina von der Leyen, Witwe von dem Bongart, hatte 1000 Goldgulden aufgenommen und ihrer Gläubigerin von Bourscheidt im Gegenzug gegen Quittung eine Kiste mit Gold- und Silberwaren im Materialwert von 1588 Rtlr. überlassen. Bei einer im Zuge der Auseinandersetzung erfolgten Öffnung der Kiste fand sich darin statt der Pfänder nur Heu. Die Vorinstanz, nach Angaben der Appellantin unter Verlassen eines am Kölner Offizialatsgerichts bereits anhängigen Verfahrens angerufen, hatte die Appellantin zur verzinsten Rückzahlung der 1000 Goldgulden verurteilt, ohne deren Gegenforderung auf Erstattung der Pfänder, deren Wert sie höher als den Materialwert einstuft, zu berücksichtigen.
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Die Schwiegermutter der Appellantin, Anna Catharina von der Leyen, Witwe von dem Bongart, hatte 1000 Goldgulden aufgenommen und ihrer Gläubigerin von Bourscheidt im Gegenzug gegen Quittung eine Kiste mit Gold- und Silberwaren im Materialwert von 1588 Rtlr. überlassen. Bei einer im Zuge der Auseinandersetzung erfolgten Öffnung der Kiste fand sich darin statt der Pfänder nur Heu. Die Vorinstanz, nach Angaben der Appellantin unter Verlassen eines am Kölner Offizialatsgerichts bereits anhängigen Verfahrens angerufen, hatte die Appellantin zur verzinsten Rückzahlung der 1000 Goldgulden verurteilt, ohne deren Gegenforderung auf Erstattung der Pfänder, deren Wert sie höher als den Materialwert einstuft, zu berücksichtigen.
AA 0627, 611 - B 1603/5174
AA 0627 Reichskammergericht, Teil I: A-B
Reichskammergericht, Teil I: A-B >> 2. Buchstabe B
1672-1676 (1646-1674)
Enthaeltvermerke: Kläger: Maria von Nesselrode, Witwe des Ferdinand von dem Bongart zu Heyden, (Bekl.) Beklagter: Margaretha von Bourscheidt, Ehefrau des kurköln. Kämmerers von Bourscheidt zu Burgbrohl, verwitwete von Kipshoven, geb. von Metternich zu Schweppenburg, Andernach, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Lic. Bernhard Henningh 1672 - Subst.: Dr. Johann Henrich Seiblin Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Hermann Schaffer 1672 - Subst.: Dr. Johann Paul Fuchs Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Jül.-berg. Hofkanzlei (Kanzler und Räte) bzw. Hofgericht (Justizpräsident und Räte) zu Düsseldorf 1667-1673 - 2. RKG 1672-1676 (1646-1674) Beweismittel: Acta priora (Q 9). Bd. 1: Ritter, Schöffen, Bürgermeister und Rat der Stadt Andernach beglaubigen die Abschrift der Obligation von 1647, 1673 (35-38). Verzeichnis der Pfandstücke (76). Eisenschlüssel (9 cm lang) mit Begleittext: Dieser Schlüssel gehört zu der Kiste zu Köln im Palanter Hof, darauf das Bongartische und Leyener-Wappen, darinnen sein die Unterpfände ... Actum Köln, 5. Okt. 1647. Den andern Schlüssel zu vorgenannter Kisten hat die Frau zu Heyden (79). Bd. 2: Obligation Anna Catharinas von der Leyen, verwitwete von dem Bongart, gegenüber ihrer „Schwester“ Margaretha von Metternich, von der sie 500 Rtlr. geliehen hat, 1646 (5-7). Obligation Anna Catharinas und ihres minderjähr. Sohnes Ferdinand von dem Bongart für ihre „Schwester“ Margaretha von Metternich über 1000 Goldgulden, zu deren Sicherheit sie ihr die gen. Kiste „in handen gestelt“ hat, 1647 (7-10). Beschreibung: 2 Bde., 6,5 cm; Bd. 1: 2,5 cm, 82 Bl., geb.; Q 1 - 8, 10 - 26, es fehlt Q 19, 1 Beilage; Bd. 2: 4 cm, 205 Bl., geb.; Q 9.
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:36 MESZ
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Hierarchie Detailansicht
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- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht, Teil I: A-B (Bestand)
- 2. Buchstabe B (Gliederung)