Kurfürst Friedrich V. von der Pfalz verschreibt sich gegenüber Jörg von Altdorf gen. Wollenschlager, Vogt zu Bretten, und Hans von Handschuhsheim, dem Vormund Wilhelm von Handschuhsheims, wegen 2.700 Gulden unter Bürgschaftsleistung der Gemeinde Weingarten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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