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Kurfürst Philipp von der Pfalz bekennt, dass Jakob Schwegler (Swegeler), Keller zu Neuenstadt am Kocher, für seine Hälfte an einem Hof mit Äckern und Wiesen die gleiche Freiheit genießen soll, wie sie die Freibriefe Kurfürst Friedrichs I. von der Pfalz für Hans Überlinger (+), ehemals Keller zu Neuenstadt, ausweisen. Jakob hatte die Hälfte von Hans' Erben gekauft.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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